Nr. |
Qualitative Bedingung |
Überprüfungsmittel (Indikator)
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Bereich |
Bedingung |
1. |
Organisation |
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1.1 |
Trägerschaft |
Aufgaben, Kompetenzen und
Verantwortung der Trägerschaft und der Leitung sind
festgehalten. Die Beziehungen und Unterstellungen sind in
einem Organigramm ersichtlich. |
Statuten, Organigramm,
Kompetenzenregelung, u.ä. |
1.2 |
Infrastruktur |
Das Richtraumprogramm für
Bauten der IV ist eingehalten. |
Gutachten des Bundesamtes
für Bauten und Logistik (BBL) oder Grundrisspläne mit
Angabe von Grösse und Zweckbestimmung pro Raum |
1.3 |
Leitbild, Konzepte |
Ein Leitbild sowie ein
Betriebs- und Betreuungskonzept ist gemäss den
BSV-Richtlinien vorhanden. |
Leitbild, Betriebsund
Betreuungskonzept (siehe Beilage) |
1.4 |
Personal |
Für jede Funktion besteht
ein Anforderungsprofil und ein Stellenbeschrieb. |
Stellenbeschrieb/
Pflichtenheft |
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Jede/r Mitarbeiterln (MA)
hat einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag. |
Arbeitsvertrag |
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Die Form und die Häufigkeit
der MA-Gespräche ist festgehalten. |
Dokumentation und
Qualifikationsformulare |
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Es existiert ein Konzept,
wann und in welcher Form Fortbildung, Weiterbildung und
Praxisberatung erfolgen. |
Dokumentation |
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Es existiert ein für die
Mitarbeitenden transparentes Lohnsystem. |
Dokumentation |
1.5 |
Aussenbeziehungen |
Es ist geregelt, in welcher
Form und zu welchem Zweck mit Aussenstellen
zusammengearbeitet wird. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept |
2. |
Klientinnen/ Klienten |
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2.1 |
Definition Zielgruppe |
Die Zielgruppe ist definiert
bezüglich Behinderung, Alter und Geschlecht sowie
allfälligen weiteren ein- bzw. ausschliessenden
Kriterien. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept |
2.2 |
Aufnahmeverfahren |
Das Aufnahmeverfahren ist
geregelt. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept |
2.3 |
Austrittsverfahren |
Das Austrittsverfahren ist
geregelt. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept |
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Die möglichen Gründe für
eine vorzeitige Entlassung seitens der Institution sind
festgehalten. |
Dokumentation |
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Eine geeignete,
realisierbare Anschlusslösung bei Entlassung seitens der
Institution sowie bei regulärem Austritt ist
vorgeschlagen. |
Akteneintrag im Einzelfall |
2.4 |
Rechte und Pflichten |
Die wesentlichen Rechte und
Pflichten der Klientinnen sind in einem Vertrag geregelt. |
Vertrag zwischen
Institution/Klientinnen resp. deren' rechtl. Vertretung |
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Es existiert eine klare,
verständliche Hausordnung. Die Art und Weise der
Information an die Klientlnnnen ist festgelegt. |
Hausordnung/ Dokumentation |
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Das Beschwerdeverfahren ist
geregelt. Eine in die direkte Betriebsführung nicht
involvierte Beschwerdeinstanz ist bestimmt. |
Bestandteil des Vertrages |
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Die Pensionspreise und/oder
allfällige. weitere Kosten sind geregelt. |
Taxordnung |
2.5 |
Klientlnnenzufriedenheit |
Methode und Häufigkeit zur
Bestimmung der Klientinnenzufriedenheit sind
festgehalten. |
Dokumentation |
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Ein individueller mit dem
BSV vereinbarter Standard wird erreicht. |
vereinbartes Messinstrument
gemäss gewähltem QM-System |
3. |
Dienstleistungen |
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3.1 |
Autonomie |
Es ist definiert, wie die
Autonomie der KlientInnen respektiert wird. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept |
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Individuelle Ausnahmen sind
zu begründen und mit den Betroffenen oder deren
Vertretung zu besprechen. |
Akteneintrag im Einzelfall |
3.2 |
Förderplanung |
Es besteht für jede Person
eine individuelle Förderplanung. Die
Überprüfungsperiode ist festgelegt. |
Individueller Förderplan |
3.3 |
Mitwirkung der Klientinnen
und Klienten |
Es ist festgehalten, in
welchen Bereichen und in welcher Form die Klientinnen
mitwirken. |
Dokumentation |
3.4 |
Gesundheitsvorsorge,
Gesundheitsversorgung |
Die Gesundheitsvorsorge und
versorgung ist dokumentiert. Die medizinische
Betreuung, auch in Notfallsituationen, ist geregelt. |
Dokumentation |
3.5 |
Verpflegung |
Die Kriterien für das
Ernährungsangebot sind festgelegt. Individuelle
Bedürfnisse werden angemessen berücksichtigt. |
Dokumentation
,(Ernährungskonzept, Menuplan, Diätplan, usw.) |
3.6 |
Soziale Kontakte |
Es wird festgelegt, wie die
Interessen und Bedürfnisse der Klientinnen ermittelt und
umgesetzt werden (betr. Soziale Kontakte und
Freizeitgestaltung). |
Dokumentation
(Freizeitprogramm, Wochenplan, usw.) |
3.7 |
Privatsphäre |
Auf Wünsch steht ein
Einzelzimmer zur Verfügung. Ausnahmen sind zu
begründen. |
Zimmerzuteilung/
Dokumentation betr. Ausnahmen |
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Jede/r Klientln hat Anspruch
auf einen eigenen Bereich, in welchen er/sie sich
zurückziehen kann und die Möglichkeit hat, diesen
selbst zu gestalten. |
Raumzuteilung |
3.8 |
Arbeit, Beschäftigung |
Es existiert ein
abwechslungsreiches Arbeits- bzw. Beschäftigungsangebot,
welches den individuellen Fähigkeiten der Klientinnen
entspricht. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept, Förderplan (s. auch Pkt. 3.2) |
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In Wohnheimen mit
Beschäftigung ist die Tagesstruktur geregelt. |
Dokumentation |
3.9 |
Entlöhnung, Anerkennung |
Die BSV-Richtlinien
bezüglich Entlöhnung (Kreisschreiben Werkstätten) sind
eingehalten. |
Vertrag zwischen
Institution/Klientlnnen resp. deren rechtl. Vertretung |
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Das Lohnsystem ist den
Klientinnen bekannt. Die Art und Weise der Information an
die Klientlnnnen ist festgelegt. |
Lohntabelle/ Dokumentation |
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Die Kriterien für die
Einstufung der Klientinnen in die Lohnkategorien J (a-f)
sind transparent. |
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