Bundesamt für Sozialversicherung

Kreisschreiben über die Gewährung von Betriebsbeiträgen an Werkstätten für die Dauerbeschäftigung Behinderter

Gültig ab 1. Januar 2000

 

Anhang 2: Qualitative Bedingungen für Wohnheime, Tagesstätten und Werkstätten

 

Nr. Qualitative Bedingung Überprüfungsmittel

(Indikator)

Bereich Bedingung
1. Organisation    
1.1 Trägerschaft Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Trägerschaft und der Leitung sind festgehalten. Die Beziehungen und Unterstellungen sind in einem Organigramm ersichtlich. Statuten, Organigramm, Kompetenzenregelung, u.ä.
1.2 Infrastruktur Das Richtraumprogramm für Bauten der IV ist eingehalten. Gutachten des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) oder Grundrisspläne mit Angabe von Grösse und Zweckbestimmung pro Raum
1.3 Leitbild, Konzepte Ein Leitbild sowie ein Betriebs- und Betreuungskonzept ist gemäss den BSV-Richtlinien vorhanden. Leitbild, Betriebsund Betreuungskonzept (siehe Beilage)
1.4 Personal Für jede Funktion besteht ein Anforderungsprofil und ein Stellenbeschrieb. Stellenbeschrieb/ Pflichtenheft
    Jede/r Mitarbeiterln (MA) hat einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag. Arbeitsvertrag
    Die Form und die Häufigkeit der MA-Gespräche ist festgehalten. Dokumentation und Qualifikationsformulare
  Es existiert ein Konzept, wann und in welcher Form Fortbildung, Weiterbildung und Praxisberatung erfolgen. Dokumentation
    Es existiert ein für die Mitarbeitenden transparentes Lohnsystem. Dokumentation
1.5 Aussenbeziehungen Es ist geregelt, in welcher Form und zu welchem Zweck mit Aussenstellen zusammengearbeitet wird. Betriebs- und Betreuungskonzept
2. Klientinnen/ Klienten    
2.1 Definition Zielgruppe Die Zielgruppe ist definiert bezüglich Behinderung, Alter und Geschlecht sowie allfälligen weiteren ein- bzw. ausschliessenden Kriterien. Betriebs- und Betreuungskonzept
2.2 Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren ist geregelt. Betriebs- und Betreuungskonzept
2.3 Austrittsverfahren Das Austrittsverfahren ist geregelt. Betriebs- und Betreuungskonzept
    Die möglichen Gründe für eine vorzeitige Entlassung seitens der Institution sind festgehalten. Dokumentation
    Eine geeignete, realisierbare Anschlusslösung bei Entlassung seitens der Institution sowie bei regulärem Austritt ist vorgeschlagen. Akteneintrag im Einzelfall
2.4 Rechte und Pflichten Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Klientinnen sind in einem Vertrag geregelt. Vertrag zwischen Institution/Klientinnen resp. deren' rechtl. Vertretung
    Es existiert eine klare, verständliche Hausordnung. Die Art und Weise der Information an die Klientlnnnen ist festgelegt. Hausordnung/ Dokumentation
    Das Beschwerdeverfahren ist geregelt. Eine in die direkte Betriebsführung nicht involvierte Beschwerdeinstanz ist bestimmt. Bestandteil des Vertrages
    Die Pensionspreise und/oder allfällige. weitere Kosten sind geregelt. Taxordnung
2.5 Klientlnnenzufriedenheit Methode und Häufigkeit zur Bestimmung der Klientinnenzufriedenheit sind festgehalten. Dokumentation
    Ein individueller mit dem BSV vereinbarter Standard wird erreicht. vereinbartes Messinstrument gemäss gewähltem QM-System
3. Dienstleistungen    
3.1 Autonomie Es ist definiert, wie die Autonomie der KlientInnen respektiert wird. Betriebs- und Betreuungskonzept
    Individuelle Ausnahmen sind zu begründen und mit den Betroffenen oder deren Vertretung zu besprechen. Akteneintrag im Einzelfall
3.2 Förderplanung Es besteht für jede Person eine individuelle Förderplanung. Die Überprüfungsperiode ist festgelegt. Individueller Förderplan
3.3 Mitwirkung der Klientinnen und Klienten Es ist festgehalten, in welchen Bereichen und in welcher Form die Klientinnen mitwirken. Dokumentation
3.4 Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsversorgung Die Gesundheitsvorsorge und –versorgung ist dokumentiert. Die medizinische Betreuung, auch in Notfallsituationen, ist geregelt. Dokumentation
3.5 Verpflegung Die Kriterien für das Ernährungsangebot sind festgelegt. Individuelle Bedürfnisse werden angemessen berücksichtigt. Dokumentation ,(Ernährungskonzept, Menuplan, Diätplan, usw.)
3.6 Soziale Kontakte Es wird festgelegt, wie die Interessen und Bedürfnisse der Klientinnen ermittelt und umgesetzt werden (betr. Soziale Kontakte und Freizeitgestaltung). Dokumentation (Freizeitprogramm, Wochenplan, usw.)
3.7 Privatsphäre Auf Wünsch steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Ausnahmen sind zu begründen. Zimmerzuteilung/ Dokumentation betr. Ausnahmen
    Jede/r Klientln hat Anspruch auf einen eigenen Bereich, in welchen er/sie sich zurückziehen kann und die Möglichkeit hat, diesen selbst zu gestalten. Raumzuteilung
3.8 Arbeit, Beschäftigung Es existiert ein abwechslungsreiches Arbeits- bzw. Beschäftigungsangebot, welches den individuellen Fähigkeiten der Klientinnen entspricht. Betriebs- und Betreuungskonzept, Förderplan (s. auch Pkt. 3.2)
    In Wohnheimen mit Beschäftigung ist die Tagesstruktur geregelt. Dokumentation
3.9 Entlöhnung, Anerkennung Die BSV-Richtlinien bezüglich Entlöhnung (Kreisschreiben Werkstätten) sind eingehalten. Vertrag zwischen Institution/Klientlnnen resp. deren rechtl. Vertretung
    Das Lohnsystem ist den Klientinnen bekannt. Die Art und Weise der Information an die Klientlnnnen ist festgelegt. Lohntabelle/ Dokumentation
    Die Kriterien für die Einstufung der Klientinnen in die Lohnkategorien J (a-f) sind transparent.