Nr. |
Qualitative Bedingung |
Überprüfungsmittel (Indikator)
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Bereich |
Bedingung |
1. |
Organisation |
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1.1 |
Trägerschaft |
Aufgaben, Kompetenzen und
Verantwortung der Trägerschaft und der Leitung sind
festgehalten. Die Beziehungen und Unterstellungen sind in
einem Organigramm ersichtlich. |
Statuten, Organigramm,
Kompetenzenregelung, u.ä. |
1.2 |
Infrastruktur |
Das Richtraumprogramm für
Bauten der IV ist eingehalten. |
Gutachten des Bundesamtes
für Bauten und Logistik (BBL) oder Grundrisspläne mit
Angabe von Grösse und Zweckbestimmung pro Raum |
1.3 |
Leitbild, Konzepte |
Ein Leitbild sowie ein
Betriebs- und Betreuungskonzept ist gemäss den
BSV-Richtlinien vorhanden. |
Leitbild, Betriebsund
Betreuungskonzept (siehe Beilage) |
1.4 |
Personal |
Für jede Funktion besteht
ein Anforderungsprofil und ein Stellenbeschrieb. |
Stellenbeschrieb/
Pflichtenheft |
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Jede/r Mitarbeiterln (MA)
hat einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag. |
Arbeitsvertrag |
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Die Form und die Häufigkeit
der MA-Gespräche ist festgehalten. |
Dokumentation und
Qualifikationsformulare |
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Es existiert ein Konzept,
wann und in welcher Form Fortbildung, Weiterbildung und
Praxisberatung erfolgen. |
Dokumentation |
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Es existiert ein für die
Mitarbeitenden transparentes Lohnsystem. |
Dokumentation |
1.5 |
Aussenbeziehungen |
Es ist geregelt, in welcher
Form und zu welchem Zweck mit Aussenstellen
zusammengearbeitet wird. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept |
2. |
Klientinnen/ Klienten |
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2.1 |
Definition Zielgruppe |
Die Zielgruppe ist definiert
bezüglich Behinderung, Alter und Geschlecht sowie
allfälligen weiteren ein- bzw. ausschliessenden
Kriterien. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept |
2.2 |
Aufnahmeverfahren |
Das Aufnahmeverfahren ist
geregelt. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept |
2.3 |
Austrittsverfahren |
Das Austrittsverfahren ist
geregelt. |
Betriebs- und
Betreuungskonzept |
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Die möglichen Gründe für
eine vorzeitige Entlassung seitens der Institution sind
festgehalten. |
Dokumentation |
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Eine geeignete,
realisierbare Anschlusslösung bei Entlassung seitens der
Institution sowie bei regulärem Austritt ist
vorgeschlagen. |
Akteneintrag im Einzelfall |
2.4 |
Rechte und Pflichten |
Die wesentlichen Rechte und
Pflichten der Klientinnen sind in einem Vertrag geregelt. |
Vertrag zwischen
Institution/Klientinnen resp. deren' rechtl. Vertretung |
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Es existiert eine klare,
verständliche Hausordnung. Die Art und Weise der
Information an die Klientlnnnen ist festgelegt. |
Hausordnung/ Dokumentation |
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Das Beschwerdeverfahren ist
geregelt. Eine in die direkte Betriebsführung nicht
involvierte Beschwerdeinstanz ist bestimmt. |
Bestandteil des Vertrages |
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Die Pensionspreise und/oder
allfällige. weitere Kosten sind geregelt. |
Taxordnung |
2.5 |
Klientlnnenzufriedenheit |
Methode und Häufigkeit zur
Bestimmung der Klientinnenzufriedenheit sind
festgehalten. |
Dokumentation |
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Ein individueller mit dem
BSV vereinbarter Standard wird erreicht. |
vereinbartes Messinstrument
gemäss gewähltem QM-System |
3. |
Dienstleistungen |
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